Bleiberecht für Integration und Eigenverantwortung
Ein Modell für alle, die unseren Sozialstaat stärken – und warum die Ukrainerinnen und Ukrainer beweisen, dass es funktioniert
Eine zivilgesellschaftliche Initiative für ein faires und zukunftsweisendes Aufenthaltsrecht
Köln, 15. Februar 2026
Inhalt
- Ausgangslage: Vier Jahre Krieg, gelebte Integration
- Integration in Zahlen – die beeindruckende Bilanz
- Arbeitsmarktintegration – der stille Beitrag
- Hohe Qualifikation – und wo sie noch wirken kann
- Sprache – der Schlüssel zur Teilhabe
- Demographie und Potential: Eine Investition in die Zukunft
- Rechtliche Situation – Stand Februar 2026
- Was sagt uns das? – Die Perspektive
- Unsere Forderung – einfach, fair und für alle
- Unterstützung & Mitwirkung
- Quellenverzeichnis
Ausgangslage: Vier Jahre Krieg, gelebte Integration
Vier Jahre sind vergangen, seit am 24. Februar 2022 der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine eskalierte. Was im Februar 2014 mit der Besetzung der Krim begann, wurde zu einer der größten humanitären Herausforderungen für Europa. In dieser Zeit haben Hunderttausende Ukrainerinnen und Ukrainer in Deutschland Schutz gefunden – und sie haben sich eingebracht.
Sie arbeiten in unseren Krankenhäusern, auf unseren Baustellen, in der Gastronomie und im Handwerk. Sie gründen Familien, deren Kinder in deutschen Schulen lernen. Sie zahlen Steuern und Sozialabgaben. Sie sind längst ein Teil unserer Gesellschaft.
Als Psychologe weiß ich: Echte Integration braucht Stabilität und eine klare Perspektive. Als Jurist weiß ich: Rechtssicherheit schafft Vertrauen, Verantwortung und die Bereitschaft, langfristig zu investieren.
Diese Initiative macht sich stark für ein einfaches Prinzip, das für alle gelten sollte, die hier leben und arbeiten: Wer seinen Lebensunterhalt aus eigener Kraft bestreitet, sich integriert und zu unserem Gemeinwesen steht, soll eine verlässliche Bleibeperspektive erhalten. Die Ukrainerinnen und Ukrainer in Deutschland sind der lebende Beweis, dass dieses Prinzip bereits heute gelebte Realität ist.
Integration in Zahlen – die beeindruckende Bilanz
Die folgenden Daten basieren ausschließlich auf öffentlich zugänglichen Quellen von Bundesbehörden und renommierten Forschungsinstituten (Stand Februar 2026). Sie zeigen: Die Integration ist keine Zukunftsmusik – sie ist bereits in vollem Gange.
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Rund 1,16 Millionen ukrainische Staatsangehörige leben derzeit in Deutschland.
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Bei den Menschen, die zwischen Februar und Mai 2022 aus der Ukraine ankamen (Altersgruppe 20–50 Jahre), stieg die Erwerbsquote von 18 Prozent im Herbst 2022 auf 53 Prozent im Frühsommer 2025. Dies ist die schnellste und steilste Arbeitsmarktintegration, die jemals bei einer Gruppe von Menschen mit Schutzstatus in Deutschland gemessen wurde. Bei Männern liegt die Quote bei 62 Prozent, bei Frauen bei 51 Prozent.
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Im August 2025 waren 352.000 Ukrainerinnen und Ukrainer sozialversicherungspflichtig beschäftigt – die allermeisten in regulären Arbeitsverhältnissen.
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Allein zwischen Oktober 2023 und Oktober 2024 fanden rund 80.000 Ukrainerinnen und Ukrainer einen neuen Job – doppelt so viele wie im Jahr davor.
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Ein Rekord wurde 2024 bei der Anerkennung von Qualifikationen erzielt: 7.300 berufliche Abschlüsse wurden anerkannt und 45.100 Zeugnisbewertungen ukrainischer Hochschulabschlüsse ausgestellt.
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Rund 350.000 Ukrainerinnen und Ukrainer haben bis Juli 2025 einen Integrationskurs absolviert, etwa 90 Prozent von ihnen erreichten Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 oder A2.
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94 Prozent der derzeit nicht erwerbstätigen Menschen aus der Ukraine geben an, in Deutschland arbeiten zu wollen.
Arbeitsmarktintegration – der stille Beitrag
Die Integration in den Arbeitsmarkt schreitet kontinuierlich voran. Die Bundesagentur für Arbeit verzeichnete im August 2025 genau 352.000 beschäftigte Ukrainerinnen und Ukrainer. Die Einführung des sogenannten „Jobturbos“ im Jahr 2023 hat diesen Prozess deutlich beschleunigt. Eine Studie des Immigration Policy Lab schätzt, dass rund 58.000 zusätzliche Arbeitsverhältnisse innerhalb von zwei Jahren auf dieses Maßnahmenpaket zurückzuführen sind – also auf häufigere Beratungsgespräche und eine intensivere Vermittlung.
Die Erwerbstätigenquote unter den zwischen Februar und Mai 2022 Eingereisten (Altersgruppe 20–64 Jahre) beträgt heute 51 Prozent. Befragungen des IAB-BAMF-SOEP belegen zudem: 94 Prozent der nicht erwerbstätigen Ukrainerinnen und Ukrainer möchten arbeiten. Es ist also nicht der Wille, der fehlt, sondern oft die passgenaue Vermittlung und – vor allem – die langfristige Perspektive.
Hohe Qualifikation – und wo sie noch wirken kann
Menschen aus der Ukraine bringen ein überdurchschnittlich hohes Bildungsniveau mit:
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52 Prozent der Männer und 58 Prozent der Frauen gelten als hochqualifiziert, verfügen also über einen Hochschul- oder Fachhochschulabschluss.
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Viele arbeiten jedoch noch unterhalb ihres Qualifikationsniveaus: 50 Prozent der Männer und 57 Prozent der Frauen üben Tätigkeiten aus, für die sie eigentlich überqualifiziert sind – oft im Gastgewerbe, in der Reinigung oder in der Zeitarbeit.
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Gleichzeitig steigt der Anteil derjenigen, die bereits als Fachkraft arbeiten, rasant: Knapp 40 Prozent der berufstätigen Ukrainerinnen und Ukrainer hatten Ende 2024 eine Stelle als Fachkraft – der Wert hat sich innerhalb eines Jahres fast verdoppelt. Knapp 17 Prozent sind sogar als Expertinnen oder Spezialistinnen tätig.
Hier liegt ein gewaltiges volkswirtschaftliches Reservoir. Gäbe es mehr Rechtssicherheit, würden diese Menschen noch stärker in ihre eigene Qualifizierung investieren – zum Nutzen der gesamten deutschen Wirtschaft.
Sprache – der Schlüssel zur Teilhabe
Sprache ist der Schlüssel zu Integration und Arbeitsmarkt. Die Fortschritte sind messbar und beachtlich:
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350.000 Ukrainerinnen und Ukrainer haben bis Juli 2025 einen Integrationskurs absolviert.
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90 Prozent von ihnen erreichten Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 oder A2.
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Nach zwei Jahren Aufenthalt schätzt mehr als die Hälfte ihre eigenen Deutschkenntnisse als „gut“ oder „eher gut“ ein.
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Im Juli 2025 waren zudem rund 77.000 Ukrainerinnen und Ukrainer in Integrationskursen eingeschrieben. Sie werden dem Arbeitsmarkt temporär nicht zur Verfügung gestellt, aber nach erfolgreichem Abschluss umso besser integriert sein.
Demographie und Potential: Eine Investition in die Zukunft
Deutschland steht vor einem historischen demografischen Wandel. Der Ruhestand der Babyboomer-Generation lässt das Erwerbspersonenpotenzial spürbar schrumpfen. Gleichzeitig fehlen in Pflege, Handwerk, IT und vielen anderen Bereichen Hunderttausende Fachkräfte.
Die ukrainische Community in Deutschland ist in dieser Hinsicht kein Problem, sondern Teil der Lösung:
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jung – ein hoher Anteil von Kindern und jungen Erwachsenen,
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familienorientiert – Familien, die Perspektive suchen und Wurzeln schlagen,
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bildungsaffin – über die Hälfte mit akademischem Abschluss,
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integrationsbereit – 94 Prozent Arbeitsbereitschaft, 350.000 Sprachkursabsolventen.
Mit einem sicheren Bleiberecht wird dieses Potential noch besser gehoben. Wer bleiben darf, investiert in bessere Sprachkenntnisse, in Aus- und Weiterbildung, in Unternehmensgründungen und in eine stabile familiäre Zukunft. Das bedeutet: mehr Steuereinnahmen, weniger Sozialausgaben und eine langfristige Stabilisierung unserer Sozialversicherungssysteme.
Rechtliche Situation – Stand Februar 2026
Die Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG, die am 1. Februar 2026 gültig waren, gelten ohne individuelle Verlängerung bis zum 4. März 2027 fort. Dies betrifft ukrainische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen, die vor dem 24. Februar 2022 in der Ukraine lebten. Für Erst-Einreisende besteht die Möglichkeit der visumsfreien Einreise noch bis zum 4. Dezember 2026.
Der Arbeitsmarktzugang ist für Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG uneingeschränkt gegeben – ebenfalls bis zum 4. März 2027.
Was nach diesem Datum kommt, ist derzeit völlig offen. Genau hier setzt unsere Initiative an: Wir brauchen eine gesetzliche Regelung, die den Menschen, die sich bereits jetzt aus eigener Kraft integriert haben und ihren Beitrag leisten, eine verlässliche und dauerhafte Perspektive bietet. Es geht um die Überführung des Aufenthalts nach § 24 AufenthG in ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht für diejenigen, die die Integrationskriterien erfüllen.
Was sagt uns das? – Die Perspektive
Psychologisch:
Menschen, die nicht wissen, ob sie bleiben dürfen, investieren weniger – in Weiterbildung, in Sprache, in langfristige Bindungen. Wer aber eine gesicherte Perspektive hat, lernt intensiver, qualifiziert sich weiter, schlägt Wurzeln und entwickelt Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwesen. Er oder sie wird vom Leistungsempfänger zum Steuerzahler.
Wirtschaftlich:
40 Prozent der berufstätigen Ukrainer arbeiten bereits als Fachkräfte. 50 bis 57 Prozent arbeiten unter ihrem eigentlichen Niveau – hier liegt ein gewaltiges Produktivitätsreservoir, das mit der richtigen Rechtssicherheit und gezielter Förderung gehoben werden kann. Jeder zusätzlich qualifiziert Beschäftigte entlastet die Sozialsysteme und stärkt die Renten- und Krankenversicherung.
Demografisch:
Die ukrainische Bevölkerung in Deutschland ist jung, familienstark und bildungsorientiert. Sie ist eine Investition in die Zukunftsfähigkeit unseres Landes, keine Belastung.
Unsere Forderung – einfach, fair und für alle
Wer arbeitet, wer eine Ausbildung macht, wer Deutsch lernt und sich an die Gesetze hält, soll bleiben dürfen.
Diese Initiative fordert keine Sonderrechte für eine bestimmte Gruppe. Sie fordert ein faires, transparentes und leistungsbezogenes Verfahren für alle Menschen, die sich auf der Grundlage von § 24 AufenthG in Deutschland aufhalten, und die nachweislich:
- ihren eigenen Lebensunterhalt und den ihrer Familie überwiegend aus eigener Kraft sichern (durch sozialversicherungspflichtige Arbeit, Ausbildung, Studium oder selbstständige Tätigkeit),
- über ausreichende Sprachkenntnisse (mindestens Niveau A2) verfügen,
- sich seit mindestens drei Jahren rechtstreu in Deutschland aufhalten,
- und deren Integration erkennbar gelungen ist.
Die Ukrainerinnen und Ukrainer in Deutschland sind der beste Beleg dafür, dass dieses Prinzip funktioniert. Sie erfüllen diese Kriterien längst für Hunderttausende. Es ist an der Zeit, sie sichtbar in die Bleiberechtsdebatte einzubeziehen und aus dem aufenthaltsrechtlichen Provisorium eine verlässliche Perspektive zu machen.
Unterstützung & Mitwirkung
Was wir tun:
Wir sammeln echte Erfolgsgeschichten, die zeigen, wie Integration gelingt. Wir bauen eine breite Unterstützerbasis auf – aus der Mitte der Gesellschaft. Wir bringen fundierte Materialien direkt zu Entscheidungsträgern auf allen politischen Ebenen. Wir schaffen Öffentlichkeit: sachlich, respektvoll, mit klaren Fakten und menschlichen Gesichtern.
Wir brauchen Ihre Unterstützung:
Diese Initiative lebt von Menschen, die mitmachen – durch ihre eigene Geschichte, ihre Unterschrift, ihr Netzwerk oder ihre fachliche Expertise. Ob aus der Wirtschaft, der Zivilgesellschaft, aus Verbänden, Gewerkschaften oder Kirchen: Wir sind offen für jede Form der Zusammenarbeit.
Kontaktaufnahme:
Interessierte können uns direkt per E-Mail kontaktieren unter:
mihajloudlis@ukraine-beauftrager.de
Wir stehen im Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Wirtschaft, Verbänden und Zivilgesellschaft und suchen den Dialog mit allen demokratischen Akteuren. Unser gemeinsames Ziel ist es, Perspektiven für diejenigen zu schaffen, die bereits Verantwortung übernehmen, sich integrieren und einen Beitrag zu unserem Gemeinwesen leisten – und damit ein Aufenthaltsrecht zu fördern, das Integration, Eigenverantwortung und gesellschaftliches Engagement anerkennt.
Quellenverzeichnis
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Mediendienst Integration (29. Januar 2026): Ukrainische Flüchtlinge am Arbeitsmarkt (mit Daten der Bundesagentur für Arbeit, IAB-BAMF-SOEP, BiB, BAMF).
https://mediendienst-integration.de/fluechtlinge/ukrainische-fluechtlinge-in-deutschland/ukrainische-fluechtlinge-am-arbeitsmarkt/ -
minor-kontor.de (November 2025): Aufenthaltsrechtliche Fragen für Menschen aus der Ukraine in Deutschland.
https://minor-kontor.de/aufenthaltsrechtliche-fragen-fuer-menschen-aus-der-ukraine-in-deutschland/ -
Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) (November 2025): Development of Labour Market Participation Among Ukrainian Refugees.
https://www.bib.bund.de/Publikation/2025/pdf/Development-of-Labor-Market-Participation-Among-Ukrainian-Refugees.pdf -
Bundesagentur für Arbeit (Oktober 2025): Beschäftigte aus der Ukraine (Statistik).
https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=1961220&topic_f=bst-hochrechnung-ukraine -
Germany4Ukraine.de (2026): Dürfen Ukrainer und Ukrainerinnen in Deutschland arbeiten?
https://www.germany4ukraine.de/DE/arbeit-und-soziales/ukrainer-arbeiten-in-deutschland/seite_node.html -
Germany4Ukraine.de (6. November 2025): Vorübergehender Schutz in Deutschland bis 2027 verlängert!
https://www.germany4ukraine.de/SharedDocs/Meldungen/DE/2025/1106-verlaengerung-schutz-2027.html -
IAB-BAMF-SOEP-Befragung (Februar 2025): *Lebenssituation und Teilhabe ukrainischer Geflüchteter in Deutschland: Ergebnisse der IAB-BAMF-SOEP-Befragung 2023/2024* (zitiert nach Quelle 1).
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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) (Juli 2025): Auskunft auf Anfrage des Mediendienst Integration (Integrationskurse).
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Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) (2025): Sonderauswertung Anerkennungsstatistik 2024 (ukrainische Qualifikationen).
https://www.bibb.de/de/213410.php -
Statistisches Bundesamt (Destatis) (30. Januar 2026): Bevölkerung im Fokus: Russland und Ukraine.
https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/ukraine.html -
Immigration Policy Lab (2025): Refugee Labor Market Integration at Scale: Evidence from Germany’s Fast-Track Employment Program (zitiert nach Quelle 1).
Alle Quellen sind öffentlich zugänglich. Die verwendeten Zahlen beruhen ausschließlich auf amtlichen Statistiken und seriösen Forschungsinstituten. Stand: Februar 2026.
Initiator: Mihajlo Udlis – Ukrainer-Beauftragter Köln
Köln, 15. Februar 2026
